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Frei gegen Kaution: Roman Polanski kommt aus Auslieferungshaft frei

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Zürich/Bellinzona (ddp). Oscar-Preisträger soll rund zwei Monate nach seiner Verhaftung in der Schweiz gegen eine Kaution in Millionenhöhe sowie weitere Auflagen aus der entlassen werden. Das Bundesstrafgericht gab der Beschwerde des Regisseurs statt. Polanski muss eine Kaution in Höhe von 4,5 Millionen Franken (umgerechnet knapp drei Millionen Euro) zahlen, wie das Gericht in Bellinzona am Mittwoch mitteilte. Außerdem soll der 76-Jährige bei elektronischer Überwachung unter Hausarrest gestellt werden, und er muss seine Ausweispapiere abgeben.

Das Gericht habe die von Polanski angebotene Kaution als ausreichend erachtet, um gemeinsam mit den anderen Auflagen «die nach wie vor als hoch eingestufte Fluchtgefahr nach menschlichem Ermessen zu bannen», hieß es in der Mitteilung. Das Gericht habe berücksichtigt, dass es sich bei dem Kautionsbetrag «um einen substantiellen Anteil des Vermögens von Polanski» handle. «Angesichts seines fortgeschrittenen Alters stünde bei Verlust der Kaution die Möglichkeit der (Wieder-)Anhäufung von Vermögen in dieser Höhe nicht von vornherein fest», erläuterte das Gericht.

Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt werden. Wann Polanski aus der entlassen werden könnte, wurde nicht mitgeteilt.

Der Filmemacher («Der Pianist») war am 26. September auf Basis eines US-Haftbefehls in Zürich festgenommen worden. Dort sollte er beim Zurich Film Festival für sein Lebenswerk geehrt werden. Hintergrund für die Verhaftung ist ein seit den 70er Jahren anhängiges Verfahren gegen Polanski wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen.

Der Regisseur hatte sich 1978 schuldig bekannt, mit einer 13-Jährigen Sex gehabt zu haben. Ihm wurde auch vorgeworfen, das Mädchen im Haus des Schauspielers Jack Nicholson unter Drogen gesetzt zu haben. Aus Furcht vor einer Gefängnisstrafe war er zunächst nach England und schließlich nach Frankreich geflohen. In der Schweiz hatte er sich dagegen wiederholt aufgehalten.

Ende Oktober hatten die USA bei der Schweiz offiziell die Auslieferung Polanskis beantragt. Eine Entscheidung des Bundesamtes für Justiz dazu steht noch aus. Einen Auslieferungsentscheid könnte der Regisseur beim Bundesstrafgericht sowie beim Bundesgericht als letzte Instanz anfechten.

ddp/maa/wsd

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