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Federführung von Hessen und Rheinland-Pfalz

Federführung von Hessen und Rheinland-Pfalz

Mainz (ddp). Die Rundfunkkommission der Länder hat noch keine Entscheidung über eine Änderung des ZDF-Staatsvertrages getroffen. Das Gremium beschloss bei seiner jüngsten Sitzung, zunächst eine Arbeitsgruppe einzurichten, wie die rheinland-pfälzische Staatskanzlei am Freitag in Mainz mitteilte. Unter der Federführung von Hessen und Rheinland-Pfalz soll diese Vorschläge für die nächste Ministerpräsidentenkonferenz am 25. März erarbeiten. Die Anregungen des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) für die Änderung des Vertrages waren den Angaben zufolge bei der Sitzung nicht diskutiert worden.

Ende November hatte sich die Unions-Mehrheit im ZDF-Verwaltungsrat um Hessens Regierungschef Roland Koch (CDU) durchgesetzt, den Vertrag von ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender nicht zu verlängern. Beck und die anderen SPD-Länderregierungschefs hatten nach der Ablehnung eine Änderung des Staatsvertrages in einigen wesentlichen Punkten gefordert. Beck hatte angekündigt, der Rundfunkkommission unter anderem vorzuschlagen, die Zusammensetzung der ZDF-Gremien und das Abstimmungsverfahren im Verwaltungsrat zu ändern. Beck ist Vorsitzender der Kommission und des Verwaltungsrates.

Für die Neuordnung der Rundfunkgebühren wurde von der Kommission ebenfalls eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, in der acht Bundesländer vertreten sein sollen. Diese soll nach Angaben der Staatskanzlei Vorschläge für die Ministerpräsidentenkonferenz im Juni ausarbeiten. Zunächst solle aber ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Paul Kirchhof abgewartet werden.

Die Länderchefs hatten sich Ende Oktober darauf geeinigt, dass auf ihrer Konferenz im Juni eine Entscheidung fallen soll. Zur Debatte stehen eine modifizierte Version des derzeitigen Gebührenmodells, das sich nach Art und Zahl der Empfangsgeräte in einem Haushalt richtet, und das neue Modell einer pauschalen Gebühr, die dann jeder Haushalt unabhängig von den jeweils vorhandenen Geräten entrichten müsste.

Zudem verständigte sich die Rundfunkkommission darauf, den Ministerpräsidenten einvernehmlich einen Textvorschlag für den neuen Staatsvertrag zum Jugendmedienschutz vorzulegen. Dieser umfasst unter anderem eine freiwillige Kennzeichnung von Inhalten im Internet.

(ddp)

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