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Keine Ehrenrettung für Ernst August – Prinz im Kenia-Prozess wegen einfacher Körperverletzung verurteilt

Ernst August Prinz von Hannover ist im Prozess um eine Auseinandersetzung mit dem deutschen Hotelier Josef Brunlehner wegen einfacher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 200 000 Euro verurteilt worden. Damit bestätigte das Landgericht Hildesheim am Dienstag ein Urteil des Amtsgerichts Springe aus dem 2001. Das Landgericht Hannover hatte den Prinzen drei Jahre später – maßgeblich aufgrund eines wohl vom ihm nicht autorisierten Geständnisses – wegen gefährlicher Körperverletzung zu 445 000 Euro Strafe verurteilt.

Ernst Augusts Anwalt, Hans Wolfgang Euler, hatte Straffreiheit gefordert und argumentiert, dass der Schaden für das Ansehen des Prinzen durch die – wie er unterstellte – erlogenen Darstellungen Brunlehners größer gewesen sei als der für Brunlehner durch die zwei Ohrfeigen. Brunlehner behauptet nach wie vor, von Ernst August an dem fraglichen Abend im Januar 2000 heftig verprügelt worden zu sein, unter anderem mit einem Schlagwerkzeug. Der Prinz hatte seinerseits zugegeben, Brunlehner zwei «symbolische Ohrfeigen» verpasst zu haben.

Zwar habe die Beweisaufnahme keine Hinweise für die Benutzung eines Schlagwerkzeugs ergeben oder dafür, dass Ernst August gemeinsam mit anderen auf Brunlehner losgegangen sei, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Schlüter in seiner rund eineinhalbstündigen Urteilsbegründung. An der Version des Prinzen mit den «symbolischen Ohrfeigen» habe er aber auch seine Zweifel. Allein die Bezeichnung «symbolische Ohrfeigen» sei der «fast peinliche Versuch« des Prinzen, »jegliches eigene Fehlverhalten zu bagatellisieren».

Schlüter vermisste, wie er sagte, nicht nur jegliche Einsicht oder Reue bei dem Prinzen, sondern kritisierte auch, dass der 56-Jährige bei dem Prozess nicht anwesend war. Wenn es jemanden um die eigene Ehre gehe, wie Ernst August nach dessen Angaben bei dem Prozess, würde er etwas mehr Einsatz erwarten, sagte Schlüter. Brunlehner wiederum habe sich durch seine Übertreibungen bei der Schilderung des Vorfalls «selbst um seine Glaubwürdigkeit» gebracht und sei somit «der beste Zeuge der Verteidigung» gewesen.

Letztlich bleibe also offen, was an jenem Abend genau passiert sei, sagte Schlüter. «Ein nicht so ganz befriedigendes Ergebnis, das aber nicht überraschen kann», resümierte er und richtete an die Prozessbeteiligten die Frage: «Musste das alles denn nun wirklich sein?»

Genau diese Frage kann vielleicht bald wieder ein anderer Richter stellen, denn Verteidiger Euler zeigte sich einigermaßen erbost über das Urteil und kündigte an, in Revision zu gehen. Er habe gehofft, das Gericht würde klären, wer von beiden – Brunlehner oder Ernst August – denn nun gelogen habe. Vor einer Festlegung in dieser Frage habe sich die Kammer aber «eindeutig gedrückt».

Zumindest hinsichtlich der Kosten kann Ernst August einen Teilsieg verbuchen. Er trägt nur die Kosten des Verfahrens in Springe, die übrigen Verfahrenskosten werden zwischen der Landeskasse und dem Nebenkläger aufgeteilt. Die Auslagen des Angeklagten zahlt die Landeskasse.

Das Amtsgericht Springe hatte Ernst August 2001 in dieser Sache zu 100 000 Euro verurteilt. Damals wie heute wurden 40 Tagessätze als Strafe vereinbart. 2001 war aber das Vermögen des Prinzen geringer geschätzt worden als heute.

blogtainment/maa/ddp

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