Der wegen vierfachen Mordes an seiner Familie in Eislingen angeklagte Andreas H. hält sich nicht für eine Gefahr für die Allgemeinheit. Der Angeklagte wolle «ein normales, geregeltes Leben führen», sagte der psychiatrische Sachverständige am Freitag vor dem Landgericht Ulm aus. Andreas H. wünsche sich eine gute Therapie.
Laut dem Sachverständigen unterscheidet sich der 19-Jährige damit völlig von seinem mitangeklagten Freund Frederik B. Der Gutachter hält Frederik B. für latent selbstmordgefährdet. Er habe ihm gesagt, dass eine Therapie für ihn nichts bringe und für ihn am besten die Todesstrafe wäre.
Die beiden Freunde sollen die Eltern und Schwestern von Andreas H. in der Nacht zum Karfreitag 2009 gemeinsam mit 30 Schüssen ermordet haben. Vor Gericht hat Frederik B. bereits gestanden, die Familie auf Bitten seines Freundes umgebracht zu haben.
Durch die Gutachter-Anhörung soll die Jugendkammer beurteilen können, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist und die beiden Angeklagten voll schuldfähig sind. Andreas H. ist 19 Jahre alt, Frederik B. ist vor wenigen Tagen in der Untersuchungshaft in Stuttgart-Stammheim 20 Jahre alt geworden.
blogtainment/maa/ddp
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