Member Sign In

TV

Der Privatsender RTL II holt sich Verstärkung
launch video

music

Grand-Prix-Gewinnerin Lena Meyer-Landrut
listen now

flix

Ausgebrannt: Hollywood Star Amanda Bynes
read more

now

Los Angeles (dapd). Das Management von Aerosmith-Sänger
watch stream now

NEWS

read more NEWS

Medienanstalt hält Gewalt in «Ultimate Fighting»-Shows für nicht akzeptabel

Medienanstalt hält Gewalt in «Ultimate Fighting»-Shows für nicht akzeptabel

Berlin (ddp). Der Fernsehsender DSF darf die umstrittenen «Ultimate Fighting»-Kampfsportsendungen nicht mehr zeigen. Wie die bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) am Freitag in München mitteilte, wurde die Genehmigung für die Formate «The Ultimate Fighter», «UFC Unleashed» und «UFC Fight Night» aufgehoben. Der BLM-Fernsehausschuss hält die Sendungen wegen der darin gezeigten massiven Gewalt für nicht akzeptabel. Sie sollen nun schnellstmöglich durch andere genehmigungsfähige Programminhalte ersetzt werden. Die «Ultimate Fighting Championship» (UFC) kritisierte die Entscheidung, das DSF nahm sie zunächst zur Kenntnis.

«Wir können uns dazu allerdings noch nicht abschließend äußern, da wir zunächst intern prüfen, welche Konsequenzen diese Verfügung der BLM nach sich ziehen wird – insbesondere im Hinblick auf die bestehenden Vertragsbeziehungen mit der UFC», sagte DSF-Geschäftsführer Zeljko Karajica. Der Sender habe die Diskussion zum Thema «Ultimate Fighting» in den vergangenen Wochen und Monaten selbstverständlich intensiv verfolgt, fügte er hinzu. «Dabei haben wir auch immer betont, dass wir uns der aktuellen Debatte zu dieser Thematik nicht verschließen», sagte er.

Die UFC teilte mit: «Obwohl wir nicht überrascht sind, dass der BLM-Fernsehausschuss diese Entscheidung gefällt hat, halten wir es für ungewöhnlich, dass eine Entscheidung von solcher Tragweite ohne Anhörung der betroffenen Parteien gefällt wurde – zumal wir im Begriff waren, einen solchen Termin vorzubereiten.» Die BLM habe die vom DSF ausgestrahlten UFC-Sendungen in der Vergangenheit bereits zwei Mal genehmigt und an den Sendeinhalten habe sich nichts geändert. Zudem habe eine Prüfung der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) ebenfalls ergeben, dass die Ausstrahlung der Sendungen nach 23.00 Uhr juristisch zulässig sei, so die UFC-Liga.

Die Kämpfe wurden den Angaben zufolge seit März 2009 samstags ab 23.00 Uhr in dem im bayerischen Ismaning ansässigen Sportsender DSF ausgestrahlt. Die darin vorkommenden Szenen wie das Einschlagen auf einen am Boden liegenden Gegner widersprächen dem Leitbild eines öffentlich-rechtlich getragenen Rundfunks in der Bayerischen Verfassung, urteilte der BLM-Fernsehausschuss. In Artikel 111a seien unter anderem gegenseitige Achtung und das Verbot der Verherrlichung von Gewalt vorgegeben.

Die UFC teilte mit, man müsse die Sportart als Ganzes betrachten: Es handele sich dabei um eine Variante des Bodenkampfes, der auch bei olympischen Sportarten wie Judo oder Ringen üblich sei. Die bei UFC-Kämpfen praktizierte Sportart Mixed Martial Arts (MMA) sei eine «in hohem Maße regulierte Sportart», die in vielen Ländern von qualifizierten Kampfsportlern als Wettkampf betrieben werde.

In Bayern gibt es im Medienrecht eine Sondersituation: Demnach befindet sich der private Rundfunk in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. Die BLM ist öffentlich-rechtlicher Träger aller privater Programmangebote, die von der BLM lizensiert wurden.

Der Extrem-Kampfsport «Ultimate Fighting» steht unter anderem bei Medienwächtern schon seit längerem in der Kritik. Der Direktor der Landesanstalt für Medien (LfM) NRW, Norbert Schneider, hatte Ende Februar ein Verfahren gegen die Sendung angekündigt. «Wir werden prüfen, ob die gezeigten Bilder der Sendung ´Ultimate Fighting´ die Menschenwürde verletzen. Ich glaube nicht, dass man hinnehmen muss, wenn im Bilder zu sehen sind, wie sich Menschen halbtot schlagen», sagte er.

(ddp)

Leave a Reply