Das Onlineangebot der ARD hat den sogenannten Drei-Stufen-Test unter Auflagen bestanden. Der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks (BR) teilte am Montag mit, dass das vorgelegte Telemedienkonzept vom öffentlich-rechtlichen Auftrag gedeckt sei und den Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrages entspreche, wenn bestimmte Maßgaben beachtet werden. Dazu zählt eine Änderung der Verweildauer insbesondere von Serien im Internet. Sofern diese zu lange abrufbar seien, könnte sich das negativ auf den noch vergleichsweise jungen Markt der Video-on-Demand-Angebote auswirken, hieß es zur Begründung.
Außerdem forderte der Rundfunkrat klar definierte Rahmenbedingungen für den Auftritt des Ersten auf fremden Internetplattformen oder in sozialen Netzwerken. Um die Kostenentwicklung bei den Onlineausgaben unter Kontrolle zu halten, wurde der Intendant verpflichtet, das Gremium fortlaufend über wesentliche Änderungen zu informieren. Der Rundfunkrat kann so bei gravierenden Veränderungen einen neuen Drei-Stufen-Test anstoßen.
Die Entscheidung des BR-Rundfunkrats und die Verfahrensunterlagen werden jetzt der Rechtsaufsicht übergeben, die prüft, ob alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden. Der Intendant muss das Telemedienkonzept parallel dazu entsprechend den Vorgaben des Rundfunkrats überarbeiten. Die genehmigte Fassung wird dann im Amtlichen Verkündungsblatt veröffentlicht.
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